Hausordnung

Wir, die das Schulleben gestaltenden Schüler, Lehrer und technische Kräfte, setzen uns dafür ein, dass unser Zusammenleben von Toleranz, Hilfsbereitschaft und dem Willen geprägt ist, in gemeinsamer Arbeit den Bildungs- und Erziehungsprozess optimal zu gestalten.

1. Diese Hausordnung gilt für das gesamte Schulgelände und die Turnhalle  (siehe Anlage)

2. Die Grundsätze der Hausordnung sind für jeden verbindlich.

3. Tagesablauf, Unterrichts- und Pausenzeiten

Der Unterricht beginnt mit dem Klingelzeichen.

1./2. Stunde 1. Block 08:00 – 9:30
3./4. Stunde 2. Block 09:45 – 11:15
5./6. Stunde 3. Block 12:05 – 13:35
7./8. Stunde 4. Block 13:55 – 15:25
9./10. Stunde 5. Block 15:30 – 17:00
  • Der Einlass zum 1. Block beginnt um 07.30 Uhr zu den Angeboten für Frühaufsteher.
    Bei besonderen Witterungsbedingungen (Regen, Frost) entscheidet die Aufsicht über eine frühere Öffnung.
  • Jede Schülerin und jeder Schüler muss in der Regel spätestens fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn des 1. Blockes (07.55 Uhr) im Unterrichtsraum sein.
  • Fehlt die Lehrkraft noch 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn informiert der Klassensprecher die Schulleitung (Sekretariat).
    Gemäß Beschluss der Schulkonferenz vom 09.12.2008 müssen die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 9 in den Pausen das Schulgebäude verlassen. Dies gilt nicht für die Frühstückspause 09.30 – 09.45 Uhr.
  • Gemäß Beschluss der Schulkonferenz vom 01.10.2009 dürfen die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-9 das Schulgelände in der Regel nicht verlassen. Über Ausnahmen entscheidet die aufsichtführende Lehrkraft. Dabei muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass mit dem Verlassen des Schulgeländes der gesetzliche Unfallversicherungsschutz endet. Dies ist unabhängig davon, ob eine schriftliche Genehmigung der Eltern vorliegt oder nicht. (s. Schreiben Unfallkasse Brandenburg)
  • Bleibt eine Klasse witterungsbedingt im Klassenraum ist der folgende Lehrer für die Aufsicht verantwortlich.
    Damit während der Freistunden Ruhe und Ordnung im Schulgebäude nicht gestört werden, halten sich die Schüler im Studierzimmer, im Raum 41.2/3 oder in den Sitzecken auf.
  • Für die Aufsichtspläne ist der stellvertretende Schulleiter verantwortlich.
  • Veränderungen von Unterrichts- und Pausenzeiten sind nur in Ausnahmefällen möglich. Die Entscheidung über die Veränderung der Pausenzeiten trifft die Schulkonferenz. Die Entscheidung über die Veränderung der Unterrichtszeiten trifft die Schulleitung.
  • Informationen über Veränderungen im regulären Ablauf der Lehrveranstaltungen werden von den Schülern selbständig an den entsprechenden Aushängen oder auf der App und auf der Homepage der Schule eingeholt. Eingabeschluss für die Schüler der Sekundarstufe I ist täglich 16.30 Uhr. Für die Schüler der Sekundarstufe II werden Veränderungen ständig aktualisiert.
  • Die Klassen- sowie Fachräume werden in der Regel abgeschlossen.
  • Die Schulspeisung wird im Essenraum der Schule eingenommen. (Regelung nach Anzahl der Essenteilnehmer)

4. Formulierung von Regeln für Fehlzeiten

Jede volljährige Schülerin/Schüler muss sich am ersten Abwesenheitstag bis 12 Uhr in der Schule abmelden. Bei minderjährigen Schülerinnen/Schülern übernehmen diese Meldepflicht die Eltern. Bei einer Erkrankung muss spätestens am 3. Werktag nach der Abmeldung ein ärztliches Attest oder eine Krankmeldung der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerin/des volljährigen Schülers beim Klassenlehrer/Tutor vorliegen.

Am Klausur- bzw. Prüfungstag muss eine Abmeldung am Tag selbst bis 07.30 Uhr in der Schule erfolgen und ein ärztliches Attest innerhalb von drei Werktagen eingereicht werden.

Erkrankt eine Schülerin/ein Schüler während der Schulzeit, hat sie/er sich bei einem Fachlehrer (nach Möglichkeit beim Fachlehrer des folgenden Unterrichts)/Klassenlehrer/Tutor persönlich krank zu melden. Nach der Abmeldung beim Lehrer meldet er/sie sich im Sekretariat ab.

Werden die Abmeldefristen nicht eingehalten, gilt die entsprechende Abwesenheitszeit als nicht entschuldigt.

5. Ordnung und Sauberkeit

  • Wir wollen gemeinsam für Ordnung und Sauberkeit im gesamten Schulbereich sorgen. Sachbeschädigungen und Gewalt werden wir nicht zulassen. Diese müssen der Schulleitung gemeldet werden, die entsprechende Maßnahmen einleitet.
  • Um den Klassenraum für den nächsten Unterricht vorzubereiten, erledigt der Ordnungsdienst der Klasse nach jeder Unterrichtsstunde Folgendes:
    •  Reinigung der Tafel, Lüftung des Raumes, Prüfung von Ordnung und Sauberkeit.
    • Für die Umsetzung der Arbeiten des Ordnungsdienstes ist der unterrichtende Lehrer verantwortlich.
      Nach der letzten Stunde:

 das Schließen der Fenster
 das Hochstellen der Stühle
 Beschädigungen meldet der Ordnungsdienst umgehend der Schulleitung oder dem Hausmeister.

  • Eine Gefahrensituation (Brand, Wasser, Rauch, Bomben) ist umgehend der Schulleitung oder dem Hausmeister zu melden.
    • Auf das Signal (Alarmton oder Ruf “Alarm”) begeben sich die Schüler unter Aufsicht der Lehrer zum Sammelplatz auf dem Bolzplatz hinter der Pappelhain-Grundschule (Alarmplan hängt in den Klassen aus).
    • Im Falle eines Amoklaufes sind folgende Handlungsschritte einzuhalten:
      • Eigensicherung beachten, nicht unnötig in Gefahr begeben
      • Gefährdete Personen warnen, Deckung und Schutz suchen
      • Schüler in Klassen zusammenhalten, Tür schließen und besonders sichern; Entwicklung der Situation abwarten, bis Entwarnung gegeben wird.
      • Über Lautsprecheranlage verschlüsselten Warnhinweis geben: “Achtung. Sofort alle Jalousien schließen”

6. Verschiedenes

  • Im gesamten Bereich der Schule ist das Rauchen verboten.
  • Das Fahrradfahren ist auf dem Schulhof untersagt.
  • Für die Nutzung der Fachräume, der Sporthallen, des Essenraumes werden die Schüler gesondert belehrt.
  • Jeder Unfall muss sofort dem Lehrer bzw. im Sekretariat gemeldet werden.
  • Die diensthabenden Schulsanitäter übernehmen dann die weitere Grundversorgung und Aufsicht des Erkrankten im Schulsanitätsraum.
  • Außerunterrichtliche Veranstaltungen sind fristgerecht 2 Tage vorher und schriftlich durch den Verantwortlichen bei der Schulleitung anzumelden und genehmigen zu lassen.
  • Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art ist verboten.
  • Der Genuss und der Vertrieb von Suchtmitteln sind verboten.
  • Nach dem Einkauf in der Cafeteria ist das Verpackungsmaterial in die bereitgestellten Behältnisse zu entsorgen.
  • Während der Unterrichtszeit ist das Essen verboten.
  • Das Mitbringen von Mobilfunkgeräten in die Schule erfolgt auf eigene Gefahr. Diese sind durch die Schule bei Verlust und/oder Beschädigung nicht versichert und es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz. Die Nutzung eines Mobilfunkgerätes im Unterricht ist nur nach Absprache mit der Lehrkraft erlaubt. Die Geräte sind stumm zu schalten und in der Tasche aufzubewahren. In der Mensa, der Cafeteria sowie 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn ist die Nutzung von Mobilfunkgeräten untersagt. Jeglicher unerlaubter Einsatz kann zum sofortigen Einzug des Mobilfunkgerätes durch den Lehrer/die Lehrerin führen. Eingezogene Mobilfunkgeräte können von den Lehrern beim Schulleiter hinterlegt werden. Die Ausgabe erfolgt durch den Schulleiter bei einmaligem Verstoß nach Unterrichtsschluss, im Wiederholungsfall an die Eltern des Mobilfunkgerätebesitzers.

7. Verstöße gegen die Hausordnung werden nach den Bestimmungen der VV – Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen” in der jeweils gültigen Fassung geahndet.

8. Die Hausordnung kann jeder Zeit durch die Schulkonferenz ergänzt bzw. verändert werden.

Geändert durch die Schulkonferenz am 09.02.2022

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