- Grundidee
- Das Land Brandenburg gewährt finanzielle Unterstützung für Schülerinnen und Schüler in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen.
- Der Schulsozialfonds des Leibniz-Gymnasiums reicht diese Unterstützung auf Antrag aus.
- Was wird gefördert?
- Alles, was zur Teilhabe am schulischen Leben und zur Erfüllung der Schulpflicht notwendig ist.
Beispiele: persönlicher Schulbedarf, Schreibmaterialien, Schreibblöcke, Stifte, Taschenrechner, Hefter, Sportkleidung, Sporttaschen, Schultaschen, Theater-Abo, Arbeitshefte, eintägige Exkursionen inkl. Fahrtkosten usw.
- Was wird nicht gefördert?
- Alles, wofür über andere Fördermöglichkeiten Unterstützung gewährt wird, also z.B. über BuT („Bildung und Teilhabe“) oder über direkte Leistungen des Jobcenters, kann nicht aus dem Schulsozialfonds erstattet werden.
Beispiele: Lehrbücher, Klassenfahrten, mehrtägige Exkursionen, Nachhilfeunterricht, Mittagessen, Schülerbeförderungkosten, Beiträge zur Klassenkasse usw.
- Wer kann Förderung beantragen?
- Schülerinnen und Schüler 5.-10. Klasse (= Schulpflicht)
- Elternhäuser in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen, also generell Bezieher von staatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II, SGB XII o.ä.
- Elternhäuser in aktuell wirtschaftlicher Notlage, also z.B. nach schwerer Erkrankung, Unfall, Trennung der Eltern, Todesfall, Wohnungsverlust o.ä.
- Wie läuft das Antragsprozedere ab?
- Vorkasse durch Eltern (keine vorherige Auszahlung möglich!)
- Antrag einreichen bei Herrn Reinhardt persönlich oder über das Schulsekretariat
- Dem Antrag bitte unbedingt beilegen: originale Kaufbelege, Kopie Bescheide über Sozialleistungen oder formlose Schilderung der aktuellen wirtschaftlichen Notlage
- Nach Prüfung des Antrages ergeht ein schriftlicher Bescheid mit dem Termin der Auszahlung.
- Barauszahlung in der Schule
Antragsformular
Kontakt bei Unklarheiten und Fragen:
Herr Reinhardt, eMail steffen.reinhardt@lk.brandenburg.de
Strengste Vertraulichkeit ist garantiert!